Hubigs harte Linie: Doppelte Strafen für Angriffe auf Rettungskräfte und Polizisten

Justizministerin Hubig verschärft Strafen für Angriffe auf Ärzte und Polizisten - Hubigs harte Linie: Doppelte Strafen für Angriffe auf Rettungskräfte und Polizisten
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt schärfere Strafen für Angriffe auf Rettungskräfte, Ehrenamtliche und Amtsträger vor
Die deutsche Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der höhere Mindeststrafen für Übergriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute, medizinisches Personal und andere Einsatzkräfte vorsieht. Die geplanten Verschärfungen sehen vor, die bisherigen Mindesthaftstrafen in solchen Fällen zu verdoppeln. Hubig betont, der Rechtsstaat müsse gegen diese Form der Gewalt konsequenter vorgehen.
Anlass für die Neuregelungen ist ein besorgniserregender Anstieg von Angriffen auf Rettungskräfte, Polizei und Notfallteams – insbesondere während Großveranstaltungen wie Silvesterfeiern. Künftig sollen körperliche Angriffe auf Ärzte, Pflegekräfte und weiteres medizinisches Personal genauso hart bestraft werden wie Übergriffe auf Polizisten oder Ersthelfer.
Die Mindeststrafe für tätliche Angriffe auf Einsatzkräfte würde dem Entwurf zufolge von drei auf sechs Monate erhöht. Wer Rettungskräfte in einen Hinterhalt lockt oder gezielt angreift, müsste mit mindestens einem Jahr Haft rechnen – bisher lag die Untergrenze bei sechs Monaten. Der Gesetzentwurf erweitert den Schutz zudem auf Ehrenamtliche, Kommunalpolitiker und Abgeordnete des Europäischen Parlaments, die künftig besser vor Bedrohungen und Gewalt geschützt werden sollen. Bei Hasskriminalität steigt die Höchststrafe von drei auf fünf Jahre. Zudem könnte Verurteilten, die zu mindestens sechs Monaten Haft verurteilt werden, für fünf Jahre das passive Wahlrecht entzogen werden. Hubig unterstrich, dass solche Straftaten die Funktionsfähigkeit öffentlicher Dienstleistungen gefährdeten und daher mit härteren rechtlichen Konsequenzen belegt werden müssten.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, markiert dies eine deutliche Verschärfung der Strafverfolgung bei Gewalt gegen Beamte und Einsatzkräfte. Gerichte wären dann verpflichtet, strengere Urteile zu verhängen, wenn Straftaten die Ausübung gemeinwohlorientierter Tätigkeiten behindern. Die geplanten Änderungen spiegeln die wachsende Sorge um die Sicherheit von Menschen wider, die in besonders risikoreichen Berufen arbeiten.

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