AfD setzt dauerhafte Flaggenregelung im Landkreis Meißen durch

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Gebäude mit Fenstern, einer Fahne und Flaggen an Masten unten sowie einem Baum mit Ästen.

AfD setzt dauerhafte Flaggenregelung im Landkreis Meißen durch

AfD setzt Urlaubsflaggenregelung durch: Dauerhafte Hisse von Deutschlandflagge und regionalen Fahnen an Dienstgebäuden des Landkreises Meißen beschlossen

Ab Januar 2026 werden die Deutschlandflagge sowie die Fahnen des Freistaats Sachsen und des Landkreises permanent gehisst.

2025-12-13T02:36:56+00:00

Schlagwörter: Politik, Allgemeine Nachrichten

Die AfD (Alternative für Deutschland) im Landkreis Meißen hat eine neue Urlaubsflaggenregelung für kommunale Verwaltungsgebäude durchgesetzt. Am 25. Juli 2024 beschloss der Kreistag, an allen Dienststellen des Landkreises künftig drei Fahnen permanent zu hissen. Die Änderung tritt ab Januar 2026 in Kraft und betrifft mehrere Verwaltungsstandorte in der Region.

Der Beschluss sieht vor, dass an Werktagen durchgehend die Bundesflagge, die Fahne des Freistaats Sachsen sowie die Kreisflagge Meißen gehisst werden. Anders als bisher, wo die Fahnen täglich gehisst und eingeholt wurden, verbleiben sie nun permanent an den Masten. Die Regelung gilt für bestehende Verwaltungsgebäude in Meißen, Großenhain und Riesa sowie für einen geplanten Neubau in Meißen.

Die AfD konnte im Kreistag eine Mehrheit für die Umsetzung des Vorhabens gewinnen. Die Entscheidung folgt einem Antrag der Partei, die Sichtbarkeit nationaler und regionaler Symbole an offiziellen Gebäuden zu stärken.

Ab Januar 2026 werden an allen Werktagen die drei Fahnen permanent an den Dienststellen des Landkreises wehen. Die neue Regelung betrifft mehrere Standorte, darunter bestehende Flaggenmasten sowie eine künftige Installation in Meißen. Der Beschluss spiegelt den Willen des Kreistags wider, die Flaggenpräsenz an öffentlichen Gebäuden kontinuierlich zu gewährleisten.