Bayerischer Verfassungsgerichtshof stoppt Touristensteuer in München und anderen Städten

München: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - Bayerischer Verfassungsgerichtshof stoppt Touristensteuer in München und anderen Städten
Bayerischer Verfassungsgerichtshof bestätigt Landesverbot für Touristenabgaben in Städten wie München
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das landesweite Verbot von Touristensteuern in Kommunen wie München für rechtens erklärt und damit eine Klage von drei Städten abgewiesen, die eine solche Abgabe einführen wollten. Lokale Politiker und Wirtschaftskreise haben auf das Urteil mit scharfer Kritik reagiert.
Die Klage war von München, Augsburg und Regensburg eingereicht worden, nachdem die bayerische Landesregierung Pläne für eine Touristensteuer blockiert hatte. Die Stadtverantwortlichen argumentierten, das Verbot schränke ihre Möglichkeiten ein, Einnahmen zu generieren – und das ohne Belastung für die eigenen Bürger. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter bezeichnete die Regelung als "fehlgeleitet" und warf der Landesregierung vor, den Städten eine gerechte Einnahmequelle vorzuenthalten.
Mit der abschließenden Ablehnung der Klage bleibt es bayerischen Städten weiterhin verwehrt, eine Touristenabgabe zu erheben. Die Entscheidung verweigert den Kommunen damit eine zusätzliche Finanzquelle, auf die sie gehofft hatten. Gleichzeitig begrüßen Vertreter der Gastgewerbe-Branche das Urteil als Entlastung für den Tourismus.

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