BSG-Urteil: Pflege für französische Schwiegereltern bringt keine Rentenansprüche

BSG: Betreuung französischer Schwiegereltern wird bei Rente nicht berücksichtigt - BSG-Urteil: Pflege für französische Schwiegereltern bringt keine Rentenansprüche
BSG: Pflege für französische Schwiegereltern zählt nicht für Rente
BSG: Pflege für französische Schwiegereltern zählt nicht für Rente
BSG: Pflege für französische Schwiegereltern zählt nicht für Rente
- Dezember 2025, 12:07 Uhr
Ein aktuelles Urteil des französischen Conseil d’État klärt, wie es sich mit Rentenbeiträgen für Pflegepersonen verhält, die Angehörige aus einem anderen EU-Land betreuen. Betroffen ist ein Mann aus Rheinland-Pfalz, der sich in Deutschland um seine französischen Schwiegereltern kümmerte, dem aber nach deutschem Recht keine Rentenansprüche für diese Pflegezeit zuerkannt wurden.
Der Fall begann, als ein in Deutschland lebender Mann seine französischen Schwiegereltern zu Hause pflegte. Später beantragte er Rentenbeiträge für diese Tätigkeit – doch die deutschen Behörden lehnten ab. Das Bundessozialgericht (BSG) bestätigte diese Entscheidung und begründete, dass die Pflege von Angehörigen, die in einem anderen EU-Land sozialversichert sind, nicht für deutsche Rentenansprüche berücksichtigt werde.
Das Urteil macht deutlich: Bei grenzüberschreitender Pflege kommt es für die Rentenbeiträge auf das Versicherungsland der gepflegten Person an, nicht auf das des Pflegenden. Die Entscheidung schafft damit Präzedenz für ähnliche Fälle in der EU. Pflegepersonen in vergleichbaren Situationen müssen künftig mit klareren, aber strengeren Regeln für die Anerkennung von Pflegezeiten rechnen.

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