Chemnitz erlaubt Silvesterfeuerwerk – doch diese Regeln müssen alle beachten

Chemnitz erlaubt Silvesterfeuerwerk – doch diese Regeln müssen alle beachten
Silvesterfeiern in Chemnitz: Feuerwerk wieder erlaubt – aber mit strengen Auflagen
In Chemnitz dürfen die Silvesterfeiern in diesem Jahr wieder mit Feuerwerk begangen werden – doch strenge Regeln sollen für Sicherheit sorgen. Die Behörden erinnern die Bürgerinnen und Bürger an zentrale Vorgaben, um Unfälle und den illegalen Gebrauch zu verhindern. Nur Personen ab 18 Jahren dürfen in den zugelassenen Zeiträumen Feuerwerk zünden.
Feuerwerk in Chemnitz muss vor der Verwendung den gesetzlichen Standards entsprechen. Erlaubt sind ausschließlich Produkte, die von einer benannten Stelle wie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüft und zugelassen wurden. Käufer sollten auf die CE-Kennzeichnung sowie eine gültige Registriernummer auf der Verpackung achten.
Die Ordnungsämter setzen diese Bestimmungen gemeinsam mit der bundesweiten Sprengstoffverordnung durch. Sie warnen zudem ausdrücklich vor Feuerwerkskörpern aus dem Ausland, da diese oft nicht den deutschen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Illegale oder schwarz gehandelte Pyrotechnik ist vollständig verboten.
Auch bei Lagerung und Handhabung gelten strenge Sicherheitsvorschriften: Feuerwerk darf niemals in der Nähe von Wärmequellen, offenen Flammen oder in Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Bei Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist ein Mindestabstand von acht Metern einzuhalten. Selbstgebasteltes Feuerwerk ist strikt untersagt.
In bestimmten Bereichen Chemnitz’ gelten zusätzliche Einschränkungen. So ist der Einsatz von Pyrotechnik in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderheimen und Pflegeeinrichtungen verboten. Diese Regelungen gelten vom 31. Dezember bis zum 1. Januar.
Die Bürger müssen sich an die Herstellerangaben und örtlichen Vorschriften halten. Verstöße können Bußgelder oder rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Maßnahmen dienen dazu, Risiken zu minimieren und die öffentliche Sicherheit während der Feierlichkeiten zu gewährleisten.

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