Dandelion für Kaninchen: Ist das Pflücken von Wiesengrün erlaubt?

Admin User
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Ein Kaninchen steht zwischen Pflanzen mit Blumen.

Dandelion für Kaninchen: Ist das Pflücken von Wiesengrün erlaubt?

Löwenzahn für Kaninchen: Darf man Wildkräuter von Wiesen pflücken?

Teaser: Wer seine Haustiere artgerecht ernähren möchte, sucht oft nach frischem Grünfutter. Doch ist das Sammeln auf Wiesen immer erlaubt?

Veröffentlichungsdatum: 29. September 2025, 05:00 Uhr MESZ

Artikeltext: Das Betreten von Wiesen ist in Deutschland oft eingeschränkt – besonders während der Vegetationsperiode. Die Regelungen variieren je nach Bundesland, in manchen ist der Zutritt sogar komplett verboten, um landwirtschaftliche Flächen zu schützen. Für viele Landwirte sind diese Gebiete essenziell, um ihr Vieh zu füttern. Unbefugtes Betreten wird daher als ernsthaftes Problem angesehen.

In Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind Wiesen in der Regel von März bis Oktober tabu. Diese Zeitspanne deckt die Hauptwachstumsphase ab, in der Nutzpflanzen und Futtermittel besonders gefährdet sind. Durch Betreten können Pflanzen zerstört werden, die Landwirte für die Tierfütterung dringend benötigen.

Schleswig-Holstein geht noch einen Schritt weiter: Hier ist das Betreten von Acker- und Grünland generell untersagt. Die Unterschiede ergeben sich, weil jedes Bundesland eigene Vorschriften auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes und der Landeswegeordnungen erlässt. Wanderer, Jogger und Haustierbesitzer sollten sich vor dem Betreten von Wiesen über die lokalen Bestimmungen informieren – schließlich wird frisches Grünfutter oft genau dort gesammelt. Doch auch das Pflücken von Wildkräutern ist nicht immer gestattet. Im Zweifel hilft eine Rücksprache mit dem Grundstückseigentümer. Wer die Regeln ignoriert, riskiert Bußgelder, da das Betretungsrecht häufig zugunsten von Landwirtschaft und Naturschutz eingeschränkt ist.

Die Gesetze sollen den Spagat zwischen öffentlichem Zugang und dem Schutz von Agrarflächen meistern. Wer sich unsicher ist, sollte die jeweiligen Betretungs-, Naturschutz- und Wegegesetze des Bundeslandes prüfen. Verstöße können nicht nur Ernteverluste verursachen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.