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Ein Polizist hält ein T-Shirt in den Vordergrund, mit einem Jungen im Hintergrund, der ein Buch und einen Becher hält, der in der Nähe eines Schreibtisches und Lampen steht.

GDP findet drei Monate IP-Adressen-Speicherung unzureichend

GdP hält dreimonatige Speicherung von IP-Adressen für unzureichend

Teaser: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Gesetzentwurf zur dreimonatigen Vorratsspeicherung von IP-Adressen, hält die Frist jedoch für zu kurz.

„Insgesamt lässt sich festhalten, dass die dreimonatige Speicherfrist ein Fortschritt ist, in umfangreichen Ermittlungsverfahren bei Straftaten und damit längeren Prozessen aber oft nicht ausreicht“, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der Bayerischen Mediengruppe.

Veröffentlichungsdatum: 21. Dezember 2025, 11:48 Uhr

Schlagwörter: Krieg und Konflikte, Finanzen, Politik, Kriminalität und Justiz

Artikel: Ein neuer Gesetzentwurf, der eine dreimonatige Speicherung von IP-Adressen vorsieht, erhält Unterstützung von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Die Maßnahme, die der Aufklärung von Straftaten dienen soll, hat jedoch auch eine Debatte über ihre Wirksamkeit in komplexen Fällen ausgelöst – insbesondere bei Ermittlungen, die sich über Monate hinziehen oder internationale Zusammenarbeit erfordern.

Dirk Wiese, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD, bezeichnete den Vorschlag als längst überfällig und nannte ihn einen „wichtigen Schritt im Kampf gegen die Kriminalität“.

Die GdP begrüßt zwar grundsätzlich die Pläne der Bundesregierung, IP-Adressen drei Monate lang zu speichern. Gleichzeitig warnt die Gewerkschaft jedoch, dass dieser Zeitraum für aufwendige Ermittlungen oft nicht ausreiche. Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, betonte, dass viele Fälle umfangreiche Recherchen und Abstimmungen erforderten, die sich häufig über mehr als drei Monate erstreckten.

Roßkopf verwies darauf, dass internationale und komplexe Strafverfahren oft monatelang andauerten. Besonders bei grenzüberschreitender Zusammenarbeit und der Sammlung detaillierter Beweismittel könne die vorgeschlagene Speicherfrist schnell überschritten werden. SPD-Politiker Dirk Wiese kritisierte die bisherige Blockade ähnlicher Vorhaben durch FDP und Grüne. Er bezeichnete das neue Gesetz als notwendiges Instrument für die Strafverfolgung und ein „wichtiges Signal im Kampf gegen die Kriminalität“.

Der Gesetzentwurf muss nun weitere Prüfungen durchlaufen, bevor er in Kraft treten kann. Sollte er verabschiedet werden, wären Internetanbieter verpflichtet, IP-Adressen drei Monate lang zu speichern. Zweifel bleiben jedoch, ob diese Frist den Anforderungen langwieriger und grenzüberschreitender Ermittlungen vollumfänglich gerecht wird.