Sachsen weitet Wohnberechtigungsscheine für Mittelschicht aus – neue Einkommensgrenzen ab 2026

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Sachsen erleichtert den Zugang zu Sozialwohnungen - Sachsen weitet Wohnberechtigungsscheine für Mittelschicht aus – neue Einkommensgrenzen ab 2026

Sachsen erhöht die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine, um mehr Familien der Mittelschicht zu unterstützen. Die Änderungen treten im Januar 2026 in Kraft. Die Behörden hoffen, damit bezahlbaren Wohnraum für einen größeren Kreis von Bürgern zugänglicher zu machen.

Die neuen Regelungen sehen eine Anhebung der jährlichen Bruttoeinkommensgrenze für Single-Haushalte vor: Sie steigt von 16.800 auf 20.520 Euro. Bei Zwei-Personen-Haushalten erhöht sich die Obergrenze von 25.200 auf 30.780 Euro.

Durch die höheren Einkommensgrenzen können künftig mehr Haushalte mit mittlerem Einkommen Anspruch auf Sozialwohnungen geltend machen. Die Neuregelungen gelten ab Anfang 2026. Wer Wohnungsförderung erhalten möchte, muss dann die aktualisierten Kriterien erfüllen.