Wirtschaftsweise: Erben von Unternehmen sollten höhere Steuern zahlen

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Ein Blatt Papier mit einer Schrift darauf.

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Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, fordert schärfere Besteuerung von Erben von Familienunternehmen. Sie kritisiert, dass das aktuelle System Unternehmensvermögen gegenüber privatem Vermögen ungerechtfertigt begünstige. Ihre Forderung kommt vor dem Hintergrund eines erwarteten Gerichtsurteils zur Erbschaftsteuer im kommenden Jahr.

Die Münchner Ökonomin argumentiert, dass geerbte Betriebsvermögen deutlich niedriger besteuert werde als private Finanzanlagen. Gleichzeitig zahlen Privatpersonen auf Ersparnisse oder Investitionen unverhältnismäßig höhere Abgaben, was Schnitzer zufolge die Steuergerechtigkeit untergräbt.

Das Problem beschränkt sich nicht auf Unternehmensanteile. Große Erbschaften umfassen oft auch Luxusgüter wie Kunstwerke, Oldtimer oder Privatjets. Auch diese Vermögenswerte, so Schnitzer, würden im Vergleich zu Finanzanlagen steuerlich begünstigt. Sie ist überzeugt, dass eine Reform möglich ist, ohne Arbeitsplätze zu gefährden. Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich 2025 die geltenden Regelungen prüfen – Schnitzer erwartet, dass das Gericht das aktuelle System als verfassungswidrig verwerfen wird.

Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die Steuerlast zwischen Betriebs- und Privatvermögen auszugleichen. Sollte das Gericht wie von Schnitzer prognostiziert urteilen, könnte das Erbschaftsteuerrecht vor einer grundlegenden Reform stehen. Dies würde einen Wandel in der Besteuerung von Vermögensübertragungen zwischen den Generationen in Deutschland einläuten.