Zoll deckt 55 Verstöße bei bundesweiten Kontrollen in Gastronomie und Hotellerie auf

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Drei uniformierte Männer stehen lachend vor einer Wand mit einem Foto Rahmen, einem Glasfenster mit Laternen und Tischen und einer braunen Tür auf der rechten Seite.

Zoll deckt 55 Verstöße bei bundesweiten Kontrollen in Gastronomie und Hotellerie auf

Zoll führt 2025 bundesweite Kontrollen in Hotellerie und Gastronomie durch Die deutsche Zollverwaltung hat im September 2025 risikobasierte Kontrollen in der Hotel- und Gastronomiebranche durchgeführt. Die am 19. September durchgeführten Überprüfungen konzentrierten sich auf die Einhaltung des Mindestlohns und der Sozialversicherungspflichten. Rund 30 Betriebe – vor allem aus dem Gastgewerbe – wurden in den Regionen Dresden, Leipzig, Nord- und Ostsachsen überprüft. An den Kontrollen beteiligten sich 90 Zollbeamte sowie Vertreter der Landesfinanzverwaltung. Sie befragten 100 Beschäftigte und deckten dabei 55 Verdachtsfälle auf Verstöße auf. Dazu zählten Verstöße gegen Sozialversicherungs- und Aufenthaltsbestimmungen sowie die Nichteinhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der seit dem 1. Januar 2025 bei 12,82 Euro pro Stunde liegt. Ein Mitarbeiter versuchte, sich der Kontrolle durch Flucht zu entkommen, wurde jedoch gestellt. Dabei stellte sich heraus, dass sein Aufenthalt zwar geduldet war, er jedoch keine Arbeitserlaubnis besaß. Gesuchte Personen und Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht wurden an die zuständigen Behörden übergeben. Ziel der Kontrollen war es, illegale Beschäftigung und den missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen aufzudecken. In Nachkontrollen wurden die Angaben der Beschäftigten mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Die Hotel- und Gastronomiebranche bleibt aufgrund ihrer Größe und des hohen Beschäftigungsvolumens ein Schwerpunkt des Zolls im Kampf gegen Schwarzarbeit und für die Durchsetzung des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Die Aktionen führten zu 55 Verdachtsfällen – ein Beleg für die Notwendigkeit konsequenter Überwachung und Durchsetzung.