Bürokratieabbau: Solaranlagen und Ladesäulen bald ohne Genehmigungspflicht

Bürokratieabbau: Solaranlagen und Ladesäulen bald ohne Genehmigungspflicht
Das Wirtschaftsministerium plant eine Vereinfachung der Geschäftsregularien mit einem neuen Entwurf zur Änderung des Gewerbe- und Industrieordnungsgesetzes. Die vorgeschlagenen Neuerungen sehen vor, dass Solaranlagen und Ladesäulen für Elektrofahrzeuge von der Genehmigungspflicht befreit werden – vorausgesetzt, sie erfüllen die Sicherheitsstandards. Eine öffentliche Konsultation zu den Plänen startet am Montag und läuft bis zum 20. Februar.
Ziel der Novelle ist es, Bürokratie abzubauen, indem vereinfachte Verfahren im Industrieanlagenrecht ausgeweitet werden. Bisher separate landesrechtliche Baugenehmigungen und naturschutzrechtliche Zulassungen sollen künftig in das gewerberechtliche Genehmigungsverfahren integriert werden. Unternehmen profitieren zudem von einer verlängerten Übergangsfrist für Betriebsübertragungen, die von drei auf fünf Jahre ausgestaltet wird.
Nicht genutzte Genehmigungen für Industrieanlagen bleiben statt fünf künftig sieben Jahre gültig, mit Optionen auf weitere Verlängerungen. Der Entwurf führt zudem digitale Einreichungen von Prüfunterlagen und Belegdokumenten ein, sofern Behörden diese anfordern. Über die verfassungsrechtlichen Änderungen soll der Bundesrat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2025 abstimmen. Die Reform ist Teil des Entwurfs eines Gesetzes zum Bürokratieabbau in der Gewerbeordnung und benötigt für die Verabschiedung eine Zweidrittelmehrheit im Parlament.
Bei Annahme erleichtern die neuen Regeln die Genehmigung von Anlagen für erneuerbare Energien und Ladeinfrastruktur für E-Autos und verlängern Fristen für Betriebsgenehmigungen. Bis zum 20. Februar kann die Öffentlichkeit Stellung nehmen, bevor die endgültige parlamentarische Abstimmung später im Jahr stattfindet.

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