NRW schafft klare Regeln für digitalen Unterricht an Schulen

Admin User
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Ein Klassenzimmer mit einer Frau, die rechts an der Tafel schreibt, Fenstern in der Mitte und einer Lampe an der Decke, mit Tischen, auf denen Bücher und Wasserflaschen liegen, und Stühlen mit sitzenden Kindern.

Ministerium sucht Rechtsklarheit für digitale Bildung - NRW schafft klare Regeln für digitalen Unterricht an Schulen

Bildungsministerium in NRW strebt rechtliche Klarheit für digitale Bildung an

Bildungsministerium in NRW strebt rechtliche Klarheit für digitale Bildung an

Bildungsministerium in NRW strebt rechtliche Klarheit für digitale Bildung an

  1. Dezember 2025

Das NRW-Schulministerium plant Änderungen der Schulverordnungen, um den digitalen Unterricht zu verbessern. Die Neuerungen zielen darauf ab, klarere rechtliche Rahmenbedingungen für die digitale Bildung in NRW-Schulen zu schaffen. Im Fokus stehen dabei der Datenschutz, die Barrierefreiheit sowie einheitliche Standards für digitale Lernplattformen.

Bildungsministerin Christiane Tischner (CDU) hat seit ihrem Amtsantritt bereits Schulregelungen überarbeitet. Nun will das Ministerium diese speziell für die digitale Bildung in NRW weiter präzisieren. Die geplanten Anpassungen sollen die Einhaltung des Datenschutzes gewährleisten und sicherstellen, dass Lernplattformen barrierefrei zugänglich sind.

Die neuen Vorschriften werden zudem verbindliche Standards für digitale Werkzeuge im Schulunterricht in NRW festlegen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von selbstgesteuertem und hybridem Lernen in NRW-Schulen. Die Änderungen sollen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern in NRW mehr Rechtssicherheit bieten.

Bisher wurde keine konkrete Person benannt, die seit Tischners Amtsübernahme für die Überarbeitung verantwortlich ist. Das Ministerium betont jedoch, die Aktualisierungen zeitnah abzuschließen.

Die Novellierung schafft klarere Leitlinien für den digitalen Unterricht in NRW-Schulen. Schulen in NRW müssen dann strengere Vorgaben zu Datenverarbeitung, Barrierefreiheit und Plattformstandards einhalten. Die Änderungen sollen das Online- und Hybridlernen für alle Beteiligten in NRW zuverlässiger gestalten.